Anmeldung und Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Kinder, die eingeschult werden sollen, sind grundsätzlich an der zuständigen Grundschule anzumelden.
Vermuten die Eltern, dass bei ihrem Kind eine besondere sprachliche Förderung notwendig ist, sollten sie die Grundschule davon unterrichten. Zusätzlich können sie sich an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache beraten lassen.
Die Grundschule stellt bei der zuständigen Förderschule einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Die Grundschule benötigt hierzu von den Eltern entsprechende Informationen (z.B. Berichte von Logopäde/in, Frühförderzentrum, Arzt/Ärztin).
Die Förderschule prüft den Antrag und informiert die Eltern über die Erstellung des sonderpädagogischen Gutachtens.
Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache erstellt nach Terminabsprache mit den Eltern das sonderpädagogische Gutachten.
Nach Fertigstellung des Gutachtens wird dieses der Schulaufsicht zugeleitet und von dieser formal und inhaltlich geprüft.
Das Ergebnis des Gutachtens wird mit den Eltern besprochen. Der Förderbedarf des Kindes und die Fördermöglichkeiten werden den Eltern erläutert.
Im Anschluss an das Elterngespräch wird die Schulaufsicht durch die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache über den Elternwillen zum Förderort (Förderschule, Schwerpunktschule) unterrichtet.
Die Schulaufsicht weist das Kind dem von den Eltern gewünschten Förderort zu.
Die Eltern können gegen die Entscheidung der Schulaufsicht Widerspruch einlegen.